. . . . . "456853"^^ . . . . . . . . "158873588"^^ . "Cuius regio, eius religio"@de . . . "Cuius regio, eius religio, auch cuius regio, illius religio (lateinisch f\u00FCr wessen Gebiet, dessen Religion, im damaligen Sprachgebrauch oft wes der F\u00FCrst, des der Glaub\u2019), ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion f\u00FCr dessen Bewohner vorzugeben. Sie ist die Kurzform eines im Augsburger Religionsfrieden niedergelegten Rechtsprinzips, das weitgehend bis zum Westf\u00E4lischen Frieden galt (\u2192 Assekurationsakte). Die lateinische Redewendung wurde vom Greifswalder Rechtsprofessor Joachim Stephani im Jahre 1612 gepr\u00E4gt."@de . . . . . . . . . "Cuius regio, eius religio, auch cuius regio, illius religio (lateinisch f\u00FCr wessen Gebiet, dessen Religion, im damaligen Sprachgebrauch oft wes der F\u00FCrst, des der Glaub\u2019), ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion f\u00FCr dessen Bewohner vorzugeben. Sie ist die Kurzform eines im Augsburger Religionsfrieden niedergelegten Rechtsprinzips, das weitgehend bis zum Westf\u00E4lischen Frieden galt (\u2192 Assekurationsakte). Die lateinische Redewendung wurde vom Greifswalder Rechtsprofessor Joachim Stephani im Jahre 1612 gepr\u00E4gt."@de . . .