. . . . . . . "Die Constitutio Criminalis Theresiana (auch Nemesis Theresiana oder nur Theresiana) war ein von der \u00F6sterreichischen Herrscherin Maria Theresia erlassenes Strafgesetzbuch. Das Buch begr\u00FCndete ein einheitliches Straf- und Strafprozessrecht in den L\u00E4ndern \u00D6sterreichs und B\u00F6hmens. In Ungarn galt das Gesetz dagegen nicht. Entworfen wurde das Buch 1768 in Wien, am 31. Dezember dieses Jahres wurde es, obwohl es von Staatsrat und Staatskanzlei wegen seiner R\u00FCckst\u00E4ndigkeit abgelehnt worden war, in Kraft gesetzt. Die umstrittene Theresiana war jedoch nur bis 1787 g\u00FCltig, da zu dem Zeitpunkt die Folter im Josephinischen Strafgesetz komplett abgeschafft wurde. Die Constitutio Criminalis Theresiana war neben der angestrebten Vereinheitlichung des Strafrechts in \u00D6sterreich auch ein Versuch Maria Theresias, die damals \u00FCblichen Foltermethoden verbindlich zu regeln und zu beschr\u00E4nken. Das Buch enth\u00E4lt in zwei Anh\u00E4ngen, den \u201EBeylagen\u201C, Zeichnungen technischer Details und Konstruktionspl\u00E4ne von Folterinstrumenten. Auch die korrekte Durchf\u00FChrung der \u201Elegalen Torturen\u201C wird peinlich genau beschrieben. Im Textteil des Gesetzbuches waren die Strafen und ihre genaue Durchf\u00FChrung festlegt. Dazu geh\u00F6rten Todesstrafen wie die Hinrichtung durch Verbrennen, Schwert oder Strang ebenso wie Leibstrafen, z. B. durch Auspeitschen, Foltern oder Verst\u00FCmmeln. Bei Frauen sah das Gesetz die M\u00F6glichkeit vor, die Todesstrafe durch Herausrei\u00DFen der Br\u00FCste vor der eigentlichen Hinrichtung zu versch\u00E4rfen (vgl. auch Brustrei\u00DFer). \n* Daumenstock \n* Anwendung des Daumenstocks \n* Schn\u00FCrung \n* Streckleiter \n* Seite aus dem Textteil \n* Abbildung von Beinschrauben \n* Anlegen der Beinschrauben \n* Folter durch Hochziehen mit der Winde Der Geltungsbereich ist durch den Text gleich nach dem Gro\u00DFen Titel ersichtlich:"@de . "1099325"^^ . . . . . "158463489"^^ . . . "Die Constitutio Criminalis Theresiana (auch Nemesis Theresiana oder nur Theresiana) war ein von der \u00F6sterreichischen Herrscherin Maria Theresia erlassenes Strafgesetzbuch. Das Buch begr\u00FCndete ein einheitliches Straf- und Strafprozessrecht in den L\u00E4ndern \u00D6sterreichs und B\u00F6hmens. In Ungarn galt das Gesetz dagegen nicht. Die Constitutio Criminalis Theresiana war neben der angestrebten Vereinheitlichung des Strafrechts in \u00D6sterreich auch ein Versuch Maria Theresias, die damals \u00FCblichen Foltermethoden verbindlich zu regeln und zu beschr\u00E4nken. \n* Daumenstock \n* Anwendung des Daumenstocks \n* Schn\u00FCrung \n* \n*"@de . . . "w"^^ . "4148287-6" . . . . "208123673" . . . . "Constitutio Criminalis Theresiana"@de .