. . . . . "157858696"^^ . . . . . . . . . . . "Ein B\u00FCrgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm k\u00F6nnen die B\u00FCrger in einer kommunalen Gebietsk\u00F6rperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) \u00FCber Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten B\u00FCrger einer Kommune k\u00F6nnen in einem B\u00FCrgerentscheid nach den Grunds\u00E4tzen der freien, gleichen und geheimen Wahl \u00FCber eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der B\u00FCrgerentscheid steht dem Beschluss der gew\u00E4hlten Kommunalvertretung gleich. Ihm entspricht auf Landes- oder Bundesebene der Volksentscheid."@de . . . . . . . . "Ein B\u00FCrgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm k\u00F6nnen die B\u00FCrger in einer kommunalen Gebietsk\u00F6rperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) \u00FCber Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten B\u00FCrger einer Kommune k\u00F6nnen in einem B\u00FCrgerentscheid nach den Grunds\u00E4tzen der freien, gleichen und geheimen Wahl \u00FCber eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der B\u00FCrgerentscheid steht dem Beschluss der gew\u00E4hlten Kommunalvertretung gleich. Ihm entspricht auf Landes- oder Bundesebene der Volksentscheid. In der Bundesrepublik wurden B\u00FCrgerbegehren und B\u00FCrgerentscheide zun\u00E4chst 1956 in Baden-W\u00FCrttemberg eingef\u00FChrt. Im Zuge des deutschen Einigungsprozesses wurde jedoch bis 2005 in allen Bundesl\u00E4ndern \u2013 zuletzt in Berlin \u2013 dieses Instrument der direkten Demokratie eingef\u00FChrt."@de . . . "4146869-7" . "B\u00FCrgerentscheid"@de . . . . . . . . . . . . "s"^^ . . . . . . . . "166947"^^ . . .