"200"^^ . "1925"^^ . . "1\u20138" . "Geschichte des neuern Schweizerischen Staatsrechts"@de . . "Zur Erinnerung an die Feier des 50j\u00E4hrigen Jubil\u00E4ums des Schweizerischen Bundesgerichts, 7. Februar 1925: Reden am Festakt \u2013 Adressen und Widmungen"@de . "Basel"^^ . "Ulrich Meyer"^^ . . . . "2010"^^ . "Z\u00FCrich"^^ . "A. Haefliger"^^ . . "127"^^ . . "38"^^ . . "Schweizerische Juristenzeitung 71" . . "Goran Seferovic"^^ . . . "Lausanne"^^ . . . "Schulthess" . . "250"^^ . . . "Das Bundesgericht (BGer; franz\u00F6sisch Tribunal f\u00E9d\u00E9ral, TF; italienisch Tribunale federale, TF; r\u00E4toromanisch Tribunal federal?/i, TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) geh\u00F6rt es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System der Schweiz."@de . "19"^^ . "Hundert Jahre Schweizerisches Bundesgericht"@de . . "Bundesgericht BGer"^^ . . "190907"^^ . . "Helbing & Lichtenhahn" . "Bundesgericht (Schweiz)"@de . "535"^^ . "1920"^^ . . "Das Schweizerische Bundesgericht 1848\u20131874: die Bundesgerichtsbarkeit im fr\u00FChen Bundesstaat"@de . "155"^^ . . . . "1975"^^ . . "6.64414"^^ . "landmark"^^ . "158893903"^^ . "Das Bundesgericht (BGer; franz\u00F6sisch Tribunal f\u00E9d\u00E9ral, TF; italienisch Tribunale federale, TF; r\u00E4toromanisch Tribunal federal?/i, TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) geh\u00F6rt es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System der Schweiz. Es hat seinen Hauptsitz im Bundesgerichtsgeb\u00E4ude in Lausanne im Kanton Waadt. Die beiden sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts (fr\u00FCher Eidgen\u00F6ssische Versicherungsgericht als eine organisatorisch selbst\u00E4ndige Abteilung des Bundesgerichts), befinden sich in Luzern. Die Vereinigte Bundesversammlung w\u00E4hlt die 38 Bundesrichter; der amtierende Bundesgerichtspr\u00E4sident ist Gilbert Kolly. Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz \u00FCber Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich (Einwohner\u2013Einwohnerin), im \u00F6ffentlich-rechtlichen Bereich (Einwohner\u2013Staat), aber auch bei Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund. Entscheide im Bereich Menschenrechtsverletzung k\u00F6nnen am Europ\u00E4ischen Gerichtshof f\u00FCr Menschenrechte in Strassburg zur Beurteilung unterbreitet werden. Als Staatsorgan \u00FCberpr\u00FCft das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des eidgen\u00F6ssischen Rechts durch die kantonalen und eidgen\u00F6ssischen Gerichte. Es sch\u00FCtzt die Rechte des Einwohners, die er gem\u00E4ss der Bundesverfassung hat. In einem Streitfall \u00FCberpr\u00FCft das Bundesgericht die Anwendung des Rechts und legt den Sachverhalt der vorinstanzlichen Gerichte zugrunde, ausser dieser sei besonders fehlerhaft. Grunds\u00E4tzlich finden die Verfahren auf dem schriftlichen Weg statt und \u00F6ffentliche Urteilsberatungen oder Parteiverhandlungen sind eine Ausnahme."@de . . "Ch. Pache"^^ . . "CH-VD"^^ . . . . "46.5196"^^ .