"Die Bruttokaltmiete besteht aus der Grundmiete (Miete oder Nettomiete) und den Nebenkosten und wird im Mietvertrag festgelegt. Sie definiert die Miete einschlie\u00DFlich s\u00E4mtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, M\u00FCllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten. Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden. Vertraglich k\u00F6nnen auch Mischformen der Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete (Teil-Inklusiv-Miete) vereinbart werden. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme."@de . "7629010"^^ . "Bruttokaltmiete"@de . . . . . "Die Bruttokaltmiete besteht aus der Grundmiete (Miete oder Nettomiete) und den Nebenkosten und wird im Mietvertrag festgelegt. Sie definiert die Miete einschlie\u00DFlich s\u00E4mtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, M\u00FCllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten. Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme."@de . . . "156736212"^^ .