"Als Brandenburger Bierkrieg wurde ein langj\u00E4hriger Rechtsstreit zwischen der Klosterbrauerei Neuzelle und der Landesregierung Brandenburg bekannt. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob der \u201ESchwarze Abt\u201C, ein Schwarzbier, das traditionell mit einem Zuckeranteil (bis zu 2 % Invertzuckersirup) gebraut wird und damit gegen das deutsche Reinheitsgebot verst\u00F6\u00DFt, in Deutschland als \u201EBier\u201C in Verkehr gebracht werden darf."@de . . "Brandenburger Bierkrieg"@de . . "1176931"^^ . . . . "148671340"^^ . . . "Als Brandenburger Bierkrieg wurde ein langj\u00E4hriger Rechtsstreit zwischen der Klosterbrauerei Neuzelle und der Landesregierung Brandenburg bekannt. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob der \u201ESchwarze Abt\u201C, ein Schwarzbier, das traditionell mit einem Zuckeranteil (bis zu 2 % Invertzuckersirup) gebraut wird und damit gegen das deutsche Reinheitsgebot verst\u00F6\u00DFt, in Deutschland als \u201EBier\u201C in Verkehr gebracht werden darf. Nach einem Urteil des Europ\u00E4ischen Gerichtshofs aus den 1980er Jahren d\u00FCrfen ausl\u00E4ndische Brauereien in Deutschland auch Bier als \u201EBier\u201C vertreiben, das nicht dem Reinheitsgebot entspricht, also neben Malz, Hopfen, Hefe und Wasser noch weitere Zutaten enth\u00E4lt. F\u00FCr in Deutschland gebraute Biere gilt das nicht, es sei denn, sie werden durch eine Ausnahmegenehmigung als (nicht n\u00E4her definiertes) \u201Ebesonderes Bier\u201C anerkannt. Nachdem 1993 das Bierrecht auch in den neuen Bundesl\u00E4ndern zur Geltung kam, stellte die Neuzeller Klosterbrauerei einen entsprechenden Antrag, der jedoch abgelehnt wurde, da dem Schwarzbier lediglich Zucker, nicht aber Gew\u00FCrze oder \u00C4hnliches hinzugef\u00FCgt w\u00FCrden. Die Brauerei war nicht bereit, dieser Beurteilung zu folgen, und so kam es zu einer Reihe von Gerichtsverfahren. Nachdem zeitweise auf den Etiketten des \u201ESchwarzen Abtes\u201C auf die Bezeichnung \u201EBier\u201C verzichtet worden war, begann die Brauerei 2003, das Getr\u00E4nk wieder als \u201ESchwarzbier\u201C zu kennzeichnen. Nach einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erging Anfang 2005 das Urteil in letzter Instanz, das der Klosterbrauerei Neuzelle Recht gab. Der zust\u00E4ndige Richter Hans-Joachim Driehaus schloss die Verhandlung mit den Worten \u201EDer Schwarze Abt ist ein besonderes Bier. Er darf gebraut und auch unter dem Namen \u201ABier\u2018 verkauft werden. Wir w\u00FCnschen weiterhin viel Genuss beim Trinken.\u201C"@de . . .