. . . . . "Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) (ausf\u00FChrlich: Verordnung \u00FCber die Schifffahrt auf dem Bodensee) ist der Name der von den drei Anrainern des Bodensees (Schweiz, \u00D6sterreich und Deutschland) erlassenen gleichlautenden Verordnungen, die die Schifffahrt auf dem Bodensee regeln. Grundlage sind das am 1. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik \u00D6sterreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossene \u00DCbereinkommen \u00FCber die Schifffahrt auf dem Bodensee sowie die gleichzeitig abgeschlossenen bilateralen Vertr\u00E4ge zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Republik \u00D6sterreich bzw. der Bundesrepublik Deutschland andererseits \u00FCber die Schifffahrt auf dem Alten Rhein und \u00FCber die Schifffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen. Der G\u00FCltigkeitsbereich der Bodensee-Schifffahrtsordnung erstreckt sich vom Alten Rhein von der Br\u00FCcke Rheineck-Gaissau \u00FCber den gesamten Bodensee bis in die Rheinstrecken zwischen Konstanz und Stein am Rhein sowie den weiterf\u00FChrenden Hochrhein bis Schaffhausen (Stra\u00DFenbr\u00FCcke Schaffhausen-Feuerthalen). Der (neue) Alpenrhein oberhalb des Bodensees ist nicht schiffbar. Zudem werden Teilbereiche der Bodensee-Schifffahrtsordnung, beispielsweise die Abgasnorm mit den Schadstoffklassen BSO I, BSO II und BSO III (BSO III in Planung) von anderen Verordnungen zur Regelung betreffend der Zulassung von Wasserfahrzeugen als Bedingung verwendet."@de . . . . "Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) (ausf\u00FChrlich: Verordnung \u00FCber die Schifffahrt auf dem Bodensee) ist der Name der von den drei Anrainern des Bodensees (Schweiz, \u00D6sterreich und Deutschland) erlassenen gleichlautenden Verordnungen, die die Schifffahrt auf dem Bodensee regeln. Grundlage sind das am 1. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik \u00D6sterreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossene \u00DCbereinkommen \u00FCber die Schifffahrt auf dem Bodensee sowie die gleichzeitig abgeschlossenen bilateralen Vertr\u00E4ge zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Republik \u00D6sterreich bzw. der Bundesrepublik Deutschland andererseits \u00FCber die Schifffahrt auf dem Alten Rhein und \u00FCber die Schifffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz u"@de . . . . . . "158066384"^^ . "Bodensee-Schifffahrts-Ordnung"@de . . "728974"^^ . . . .