. . . "Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene \u00FCber den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietsk\u00F6rperschaft. Der Begriff wird in Artikel 1 der Bezirksordnung f\u00FCr den Freistaat Bayern wie folgt definiert: \u201EDie Bezirke sind Gebietsk\u00F6rperschaften mit dem Recht, \u00FCber\u00F6rtliche Angelegenheiten, die \u00FCber die Zust\u00E4ndigkeit oder das Leistungsverm\u00F6gen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen und deren Bedeutung \u00FCber das Gebiet des Bezirks nicht hinausreicht, im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.\u201C Diese Ebene gibt es in Deutschland au\u00DFer in Bayern noch zum Beispiel in der ehemals bayerischen Pfalz in Rheinland-Pfalz (siehe dazu unter Bezirksverband Pfalz) oder in der Region Stuttgart in Baden-W\u00FCrttemberg, im weiteren Sinne (H\u00F6herer Kommunalverband) auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverb\u00E4nde) sowie in Hessen und Sachsen (Landeswohlfahrtsverb\u00E4nde)."@de . . . . . "278165"^^ . "Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene \u00FCber den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietsk\u00F6rperschaft. Der Begriff wird in Artikel 1 der Bezirksordnung f\u00FCr den Freistaat Bayern wie folgt definiert: \u201EDie Bezirke sind Gebietsk\u00F6rperschaften mit dem Recht, \u00FCber\u00F6rtliche Angelegenheiten, die \u00FCber die Zust\u00E4ndigkeit oder das Leistungsverm\u00F6gen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen und deren Bedeutung \u00FCber das Gebiet des Bezirks nicht hinausreicht, im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.\u201C"@de . . "Bezirk (Bayern)"@de . "154754635"^^ . . .