. "Unter dem Begriff Bestellerprinzip wird in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Neuregelung der Provision f\u00FCr Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung diskutiert. Sie sieht vor, dass Wohnungsvermittler von denjenigen bezahlt werden, welche die Leistung des Maklers bestellen. Das Bestellerprinzip wurde als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag der gro\u00DFen Koalition im Jahr 2013 aufgenommen: \u201EVermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten k\u00F6nnen. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt\u201C."@de . "Unter dem Begriff Bestellerprinzip wird in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Neuregelung der Provision f\u00FCr Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung diskutiert. Sie sieht vor, dass Wohnungsvermittler von denjenigen bezahlt werden, welche die Leistung des Maklers bestellen. Das Bestellerprinzip wurde als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag der gro\u00DFen Koalition im Jahr 2013 aufgenommen: \u201EVermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten k\u00F6nnen. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt\u201C. Das Bestellerprinzip wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) umgesetzt, welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen und vom Bundesrat am 27. M\u00E4rz 2015 gebilligt wurde. Das Gesetz trat nach seinem Art. 4 \u00FCberwiegend am 1. Juni 2015 in Kraft. Im Rahmen dieses Novellierungsgesetzes wurde daneben auch die sogenannte Mietpreisbremse umgesetzt, die die Mietpreissteigerung \u2013 gerade in Ballungsr\u00E4umen \u2013 eind\u00E4mmen soll. Da Vermieter dadurch auf die Beauftragung von Maklern verzichten k\u00F6nnten, um die zus\u00E4tzlichen Kosten zu vermeiden, geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die gegen\u00FCber Vermietern durchzusetzende Courtage halbieren wird. Tats\u00E4chlich hatte sich die durchschnittliche Courtage nach einem Jahr bei etwa einer Monatsmiete eingependelt, der Umsatz der Immobilienmakler ging um 20 % zur\u00FCck. Das Bestellerprinzip wurde auf mehrere Verfassungsbeschwerden hin am 29. Juni 2016 vom Bundesverfassungsgericht f\u00FCr grundgesetzkonform erkl\u00E4rt. Die Regelung sei gerechtfertigt, um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, die auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden best\u00FCnden."@de . . . . . . "Bestellerprinzip (Immobilienwirtschaft)"@de . . "157760818"^^ . . "8436722"^^ .