. "157532236"^^ . . . . . "s"^^ . . . "Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie steht in der Regel zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und einer m\u00F6glichen Revision, kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Prozessordnung \u00FCbersprungen werden. Mit der Berufung k\u00F6nnen sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene R\u00FCgen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angef\u00FChrt werden. Das Berufungsverfahren hat also einen dualistischen Charakter, es ist sowohl ein Rechtsbehelfs- als auch ein Erkenntnisverfahren."@de . . . . . . . "Berufung (Recht)"@de . . "Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Sie steht in der Regel zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und einer m\u00F6glichen Revision, kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Prozessordnung \u00FCbersprungen werden. Mit der Berufung k\u00F6nnen sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene R\u00FCgen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angef\u00FChrt werden. Das Berufungsverfahren hat also einen dualistischen Charakter, es ist sowohl ein Rechtsbehelfs- als auch ein Erkenntnisverfahren."@de . . . "50499"^^ . . . . "4005967-4" . . . . .