"Berufsfreiheit"@de . "Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu w\u00E4hlen und auszu\u00FCben. Sie wird in vielen historischen und gegenw\u00E4rtigen Verfassungsordnungen verb\u00FCrgt. Obgleich die Berufsfreiheit teilweise als ein klassisches Grundrecht bezeichnet wird, war sie in den klassischen Grundrechtskatalogen noch nicht enthalten. Insbesondere fehlte die ausdr\u00FCckliche Gew\u00E4hrleistung der Berufsfreiheit noch in der franz\u00F6sischen Erkl\u00E4rung der Menschen- und B\u00FCrgerrechte vom 26. August 1789 und in der Virginia Bill of Rights vom 12. Juni 1776. Erstmals gew\u00E4hrte allerdings schon die Verfassung der Franz\u00F6sischen Republik vom 24. Juni 1793 in den Art. 17 und Art. 18 der vorangestellten Menschen- und B\u00FCrgerrechtserkl\u00E4rung bestimmte Grundrechte der beruflichen Freiheit. Diese Verfassung wurde allerdings wegen der innen- und au\u00DFenpolitischen Krisen zun\u00E4chst ausgesetzt und trat nie in Kraft."@de . . . . . . . . . . . . "1210610"^^ . . "s"^^ . "4005914-5" . . "Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu w\u00E4hlen und auszu\u00FCben. Sie wird in vielen historischen und gegenw\u00E4rtigen Verfassungsordnungen verb\u00FCrgt. Obgleich die Berufsfreiheit teilweise als ein klassisches Grundrecht bezeichnet wird, war sie in den klassischen Grundrechtskatalogen noch nicht enthalten. Insbesondere fehlte die ausdr\u00FCckliche Gew\u00E4hrleistung der Berufsfreiheit noch in der franz\u00F6sischen Erkl\u00E4rung der Menschen- und B\u00FCrgerrechte vom 26. August 1789 und in der Virginia Bill of Rights vom 12. Juni 1776. Erstmals gew\u00E4hrte allerdings schon die Verfassung der Franz\u00F6sischen Republik vom 24. Juni 1793 in den Art. 17 und Art. 18 der vorangestellten Menschen- und B\u00FCrgerrechtserkl\u00E4rung bestimmte Grundrechte der beruflichen Freiheit. Diese Verfassung wurde allerdings wegen de"@de . . . . . . "158680712"^^ .