"149188446"^^ . . "Der Berliner Beichtstuhlstreit bezeichnet eine Auseinandersetzung in Berlin innerhalb des Luthertums in Berlin \u00FCber die Abschaffung der Einzelbeichte. 1697 schaffte der pietistisch gesinnte Pfarrer an der Berliner Nikolaikirche Johann Kaspar Schade das H\u00F6ren der Einzelbeichte ab. Dazu bewogen ihn theologische Probleme, die stets mit der Beichte verbunden waren; wenn die beichtende Person nicht beabsichtigte, ihren Lebenswandel nach der Absolution zu \u00E4ndern, w\u00E4re die Beichte nichtig. Die beichtende Person w\u00FCrde dadurch ihre Schuld vor Gott nur vergr\u00F6\u00DFern. Gleichzeitig w\u00FCrde der Pfarrer, der die Beichte h\u00F6rt, ebenfalls Schuld vor Gott auf sich laden. Um diesem Problem zu entgehen, f\u00FChrte Schade das Allgemeine Schuldbekenntnis in die Liturgie ein. Da er damit die herrschende Auffassung der lutherischen Kirche in Frage stellte, nach der die Einzelbeichte die Zulassungsvoraussetzung zur Feier des Abendmahls darstellte, wurde er beim Magistrat der Stadt angezeigt. Daraus entspann sich eine \u00F6ffentliche Diskussion um die Einzelbeichte, deren Sinnbild der Beichtstuhl darstellte. Philipp Jakob Spener, der als Propst Schades Vorgesetzter und zugleich ein entschiedener F\u00F6rderer des Pietismus war, trat f\u00FCr Schade beim Magistrat ein. Gegen Schade wurde ein Verfahren gef\u00FChrt, weil zwei nackte M\u00E4dchen mit der Rute geschlagen haben solle. Dies wurde ihm als sexueller \u00DCbergriff ausgelegt und er wurde zum freiwilligen Amtsverzicht aufgefordert, dem er folgte. Seine Bef\u00FCrworter wiederum organisierten am 17. Mai 1697 eine Protestversammlung im zust\u00E4ndigen Untersuchungsausschuss, bei der es zu einem Tumult kam. Der Ausschuss wollte die Angelegenheit dem Kurf\u00FCrsten Friedrich III. zur Entscheidung vorlegen. W\u00E4hrenddessen stimmten die Anh\u00E4nger Schades mit den F\u00FC\u00DFen ab und nahmen ohne Beichtvorbereitung am Abendmahl teil. Am 3. Juni 1698 versetzte der brandenburgische Kurf\u00FCrst Friedrich III. Schade nach Derenburg. Am 13. Juni hob er die Verpflichtung zur Einzelbeichte auf. Die M\u00F6glichkeit zur Einzelbeichte sollte weiter bestehen bleiben. Die Beichte f\u00FCr alle wurde in einem allgemeinen Schuldbekenntnis mit allgemeiner Absolution zwischen Predigt und Abendmahl eingef\u00FChrt. Allerdings mussten sich die Teilnehmenden beim Abendmahl in Zukunft vorher dazu anmelden. Das Gehalt der Prediger wurde zeitgleich um 200 Taler erh\u00F6ht, da ihnen durch die Entscheidung das Beichtgeld zum Lebensunterhalt entzogen wurde. Am 16. November 1698 wurde das Edikt Friedrichs III. ver\u00F6ffentlicht, sollte aber in seinem Wirkungsbereich auf Berlin und C\u00F6lln begrenzt sein. Im restlichen Brandenburg galt weiterhin die Einzelbeichte. Dennoch kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, als Pfarrer Andreas Rittner an der Marienkirche zwei Handwerkern, die sich weigerten, die Einzelbeichte abzulegen, am 7. Dezember 1698, dem 2. Advent, das Abendmahl verweigerte. Der Fall wurde vor dem Kurf\u00FCrsten verhandelt und endete mit der Unterwerfung Rittners. Mit dem Edikt des Kurf\u00FCrsten verschwand die Einzelbeichte nicht aus der lutherischen Kirche Berlins. Viele Menschen hielten daran fest. Erst nachwachsende Generationen \u00FCbernahmen die Ablehnung der Einzelbeichte. 1739 wurde das Edikt von 1698 erneut ver\u00F6ffentlicht. 1781 wurde unter Friedrich II. die allgemeine Beichte verbindlich und die Einzelbeichte somit in ganz Preu\u00DFen bis auf Reste faktisch abgeschafft."@de . . . "Der Berliner Beichtstuhlstreit bezeichnet eine Auseinandersetzung in Berlin innerhalb des Luthertums in Berlin \u00FCber die Abschaffung der Einzelbeichte. 1697 schaffte der pietistisch gesinnte Pfarrer an der Berliner Nikolaikirche Johann Kaspar Schade das H\u00F6ren der Einzelbeichte ab. Dazu bewogen ihn theologische Probleme, die stets mit der Beichte verbunden waren; wenn die beichtende Person nicht beabsichtigte, ihren Lebenswandel nach der Absolution zu \u00E4ndern, w\u00E4re die Beichte nichtig. Die beichtende Person w\u00FCrde dadurch ihre Schuld vor Gott nur vergr\u00F6\u00DFern. Gleichzeitig w\u00FCrde der Pfarrer, der die Beichte h\u00F6rt, ebenfalls Schuld vor Gott auf sich laden. Um diesem Problem zu entgehen, f\u00FChrte Schade das Allgemeine Schuldbekenntnis in die Liturgie ein. Da er damit die herrschende Auffassung der lu"@de . "Berliner Beichtstuhlstreit"@de . . . "9100705"^^ . . . . . . . .