"Berlin/BonnG"^^ . . . "1994-04-26"^^ . "Im Berlin/Bonn-Gesetz (Langtitel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbeh\u00F6rden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet. Das Berlin/Bonn-Gesetz legt fest, welche Bundesministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten. Zudem gibt es der Stadt Bonn Zusagen \u00FCber den Erhalt des Politikstandortes Bonn, f\u00FCr den (\u00A7 4 Abs. 4) Au\u00DFerdem darf Bonn seit der Verk\u00FCndung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Namenszusatz \u201EBundesstadt\u201C f\u00FChren. Die Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes erfolgte schrittweise. Den H\u00F6hepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgeb\u00E4ude in Berlin. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselten zwei der \u00FCber 20 Bundesbeh\u00F6rden aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet nach Bonn: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt."@de . "105"^^ . . "157989173"^^ . . . "Berlin/Bonn-Gesetz"^^ . . . . . "1994-05-07"^^ . . . . . "Art. 1 VO vom 21. September 1997"^^ . "Berlin/Bonn-Gesetz"@de . . "957630700" . . . . . "Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands"^^ . "Im Berlin/Bonn-Gesetz (Langtitel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbeh\u00F6rden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet."@de . "140758"^^ .