"977083"^^ . "151446672"^^ . . . . . . "Bedemund"@de . . . "Bedemund (von mhd. bede = Abgabe, beden = bitten und altdt. munt = Schutz, Gewalt), auch Bettemund, Bumede, Busengeld, Busenhuhn oder Frauenzins, lat. maritagium wurde in den n\u00F6rdlichen Regionen des heutigen Deutschland eine an den Lehnsherrn f\u00FCr dessen Zustimmung zur Verheiratung einer Leibeigenen zu zahlende Heiratsabgabe genannt. Meist war der Bedemund von der Braut zu entrichten und nach manchen Hofrechten nur bei Verheiratung mit einer nicht zu demselben Hof geh\u00F6rigen Person, bei der sog. Ungenossenehe."@de . "Bedemund (von mhd. bede = Abgabe, beden = bitten und altdt. munt = Schutz, Gewalt), auch Bettemund, Bumede, Busengeld, Busenhuhn oder Frauenzins, lat. maritagium wurde in den n\u00F6rdlichen Regionen des heutigen Deutschland eine an den Lehnsherrn f\u00FCr dessen Zustimmung zur Verheiratung einer Leibeigenen zu zahlende Heiratsabgabe genannt. Meist war der Bedemund von der Braut zu entrichten und nach manchen Hofrechten nur bei Verheiratung mit einer nicht zu demselben Hof geh\u00F6rigen Person, bei der sog. Ungenossenehe. Insbesondere in Westfalen war ein Bedemund keine Heiratsabgabe, sondern eine Bu\u00DFe f\u00FCr die au\u00DFereheliche Schw\u00E4ngerung einer Leibeigenen, es sei denn, der Kindsvater heiratete die Schwangere vor Geburt des Kindes. Die \"Leibeigenthums Ordnung\" im Bistum Osnabr\u00FCck besagte beispielsweise in cap. 16, \u00A7 1. 2. u. 3: Das so genannte Bettemunds (Bedemund) Recht, exerciret der Guts-Herr gegen denjenigen, welcher dessen Eigenbeh\u00F6rige Magd beschw\u00E4ngert hat, derselbe mu\u00DF nach altem Gebrauch sich mit dem Gutsherrn, mittels einer Tonne Butter, oder so gut er kann, abfinden.Sollte aber selbe zum zweyten und mehrmalen beschw\u00E4ngert werden, so kann der Gutsherr zwar weiter keinen Bettemund, jedoch aber vom Th\u00E4ter deswegen, da\u00DF er die Eigenbeh\u00F6rige noch mehr deterioriret hat, eine billigm\u00E4\u00DFige Statisfaction fordern.W\u00FCrde aber derjenige, welcher eine Eigenbeh\u00F6rige Magd schw\u00E4ngerte, dieselbe bevor das Kind gebohren, heyrathen, so ist er den Bettemund zu geben nicht schuldig."@de . .