. . . "4860678"^^ . . . . . . . "158460997"^^ . . . . "Am 10. Juni 1813 erlie\u00DF der bayerische Minister Montgelas das Edikt \u00FCber die Verh\u00E4ltnisse der j\u00FCdischen Glaubensgenossen im K\u00F6nigreiche Baiern, das sogenannte Bayerische Judenedikt, welches die rechtlichen Verh\u00E4ltnisse der j\u00FCdischen Bewohner in Bayern regelte. Das Edikt war ein Meilenstein in der Geschichte der Assimilation der j\u00FCdischen Bewohner Bayerns. Die vollst\u00E4ndige rechtliche Gleichstellung der Juden in Bayern folgte jedoch erst mit der Annahme der Verfassung des 1871 gegr\u00FCndeten Deutschen Reiches."@de . . "Bayerisches Judenedikt von 1813"@de . . "Am 10. Juni 1813 erlie\u00DF der bayerische Minister Montgelas das Edikt \u00FCber die Verh\u00E4ltnisse der j\u00FCdischen Glaubensgenossen im K\u00F6nigreiche Baiern, das sogenannte Bayerische Judenedikt, welches die rechtlichen Verh\u00E4ltnisse der j\u00FCdischen Bewohner in Bayern regelte. Das Edikt verf\u00FCgte die Aufhebung der j\u00FCdischen Gerichtsbarkeit und erlaubte Juden, Grundbesitz zu erwerben. Die Einschreibung in Matrikel (Listen) regelte die Erfassung wohnberechtigter Juden. Da f\u00FCr jeden Ort eine H\u00F6chstzahl j\u00FCdischer Familien festgelegt wurde, die m\u00F6glichst noch gesenkt werden sollte, beeintr\u00E4chtigte die Regelung nicht nur die Freiz\u00FCgigkeit der Juden, sondern auch die M\u00F6glichkeit, eine Familie zu gr\u00FCnden, da eine Heirat von der Obrigkeit genehmigt werden musste. Das Edikt war ein Meilenstein in der Geschichte der Assimilation der j\u00FCdischen Bewohner Bayerns. Die vollst\u00E4ndige rechtliche Gleichstellung der Juden in Bayern folgte jedoch erst mit der Annahme der Verfassung des 1871 gegr\u00FCndeten Deutschen Reiches."@de .