. "4144022-5" . "Die Bannmeile (abgeleitet vom Rechtsbegriff Bann), auch Bannkreis oder befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere Bundestag und Bundesrat) und der L\u00E4nder (Landtage) sowie des Bundesverfassungsgerichts, in der T\u00E4tigkeiten bzw. Versammlungen verboten und nur in Ausnahmef\u00E4llen zugelassen sind. Beabsichtigt wird der Schutz der Arbeit dieser Verfassungsorgane vor dem unmittelbaren Druck einer Menschenmenge. Manchmal bezeichnet man die Bannmeile auch als Verbotszone. Dabei k\u00F6nnte es sich z. B. um Handelsverbote oder Betretungsverbote handeln."@de . . "62355"^^ . "Bannmeile"@de . . "Die Bannmeile (abgeleitet vom Rechtsbegriff Bann), auch Bannkreis oder befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere Bundestag und Bundesrat) und der L\u00E4nder (Landtage) sowie des Bundesverfassungsgerichts, in der T\u00E4tigkeiten bzw. Versammlungen verboten und nur in Ausnahmef\u00E4llen zugelassen sind. Beabsichtigt wird der Schutz der Arbeit dieser Verfassungsorgane vor dem unmittelbaren Druck einer Menschenmenge."@de . . . . . "s"^^ . . . . . "148267624"^^ . .