"Ausnahmezustand"@de . . . . . . . . . "160303"^^ . "Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erf\u00FCllung von staatlichen Grundfunktionen von einer ma\u00DFgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden. Verwandte Begriffe sind Staatsnotstand, Verfassungsnotstand, Status Necessitatis, Notstandsrecht, Notstandsdiktatur, Kriegsrecht oder Belagerungszustand."@de . "Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erf\u00FCllung von staatlichen Grundfunktionen von einer ma\u00DFgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden. Verwandte Begriffe sind Staatsnotstand, Verfassungsnotstand, Status Necessitatis, Notstandsrecht, Notstandsdiktatur, Kriegsrecht oder Belagerungszustand."@de . . . . . . . . . . "158874636"^^ .