"Augsburger Interim"@de . . . . . "Als Augsburger Interim oder auch nur als Interim (lateinisch f\u00FCr \u201EZwischenzeit\u201C) wird eine Verordnung Kaiser Karls V. bezeichnet, mit der er nach dem Sieg \u00FCber den Schmalkaldischen Bund seine religionspolitischen Ziele im Heiligen R\u00F6mischen Reich durchsetzen wollte. Das 1548 als Reichsgesetz erlassene Interim sollte f\u00FCr eine \u00DCbergangszeit die kirchlichen Verh\u00E4ltnisse regeln, bis ein allgemeines Konzil \u00FCber die Wiedereingliederung der Protestanten in die katholische Kirche endg\u00FCltig entschieden h\u00E4tte."@de . . . . . . . . . . "157228479"^^ . . . . . . . . . . "218018"^^ . . . "Als Augsburger Interim oder auch nur als Interim (lateinisch f\u00FCr \u201EZwischenzeit\u201C) wird eine Verordnung Kaiser Karls V. bezeichnet, mit der er nach dem Sieg \u00FCber den Schmalkaldischen Bund seine religionspolitischen Ziele im Heiligen R\u00F6mischen Reich durchsetzen wollte. Das 1548 als Reichsgesetz erlassene Interim sollte f\u00FCr eine \u00DCbergangszeit die kirchlichen Verh\u00E4ltnisse regeln, bis ein allgemeines Konzil \u00FCber die Wiedereingliederung der Protestanten in die katholische Kirche endg\u00FCltig entschieden h\u00E4tte. Das Augsburger Interim stie\u00DF sowohl auf protestantischer als auch auf katholischer Seite auf Ablehnung. In den s\u00FCddeutschen protestantischen Gebieten wurde es mit staatlichem Zwang, in den norddeutschen jedoch nur oberfl\u00E4chlich durchgef\u00FChrt. Bereits 1552 war Karl nach einem Aufstand protestantischer F\u00FCrsten gezwungen, das Interim wieder zur\u00FCckzunehmen und die konfessionelle Spaltung des Reiches zu akzeptieren."@de . .