. "Aufteilungsplan"@de . . "Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Geb\u00E4udes notwendigen Zeichnungen im Ma\u00DFstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). Alle zu demselben Wohnungseigentum geh\u00F6renden Einzelr\u00E4ume m\u00FCssen im Aufteilungsplan mit derselben Nummer gekennzeichnet sein (\u00A7 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz, WEG). Zum Aufteilungsplan geh\u00F6rt die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit der die Abgeschlossenheit der Wohnungen bzw. der Nutzungseinheiten bescheinigt wird (\u00A7 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG)."@de . "Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Geb\u00E4udes notwendigen Zeichnungen im Ma\u00DFstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). Alle zu demselben Wohnungseigentum geh\u00F6renden Einzelr\u00E4ume m\u00FCssen im Aufteilungsplan mit derselben Nummer gekennzeichnet sein (\u00A7 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz, WEG). Zum Aufteilungsplan geh\u00F6rt die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit der die Abgeschlossenheit der Wohnungen bzw. der Nutzungseinheiten bescheinigt wird (\u00A7 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG). Der Teilungsplan muss dem bestehenden Geb\u00E4ude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen. Der Teilungsplan wird von der zust\u00E4ndigen Genehmigungsbeh\u00F6rde oder von einem daf\u00FCr zugelassenen \u00F6ffentlich bestellten Sachverst\u00E4ndigen gepr\u00FCft und wird damit Bestandteil der Teilungserkl\u00E4rung bzw. des Einr\u00E4umungsvertrages."@de . . . . . "2744324"^^ . "99437237"^^ .