. . "134142198"^^ . . . . . "Als Aufl\u00F6sung wird im Gesellschafts- und Vereinsrecht der Beginn des Zeitraumes bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer gewerblichen T\u00E4tigkeit in die Phase der Liquidation/Abwicklung ihrer Gesch\u00E4fte bis zur Vollbeendigung ihrer Existenz eintritt."@de . "6441594"^^ . "Aufl\u00F6sung (Gesellschaftsrecht)"@de . "Als Aufl\u00F6sung wird im Gesellschafts- und Vereinsrecht der Beginn des Zeitraumes bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer gewerblichen T\u00E4tigkeit in die Phase der Liquidation/Abwicklung ihrer Gesch\u00E4fte bis zur Vollbeendigung ihrer Existenz eintritt."@de .