. . . "Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verf\u00FCgte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschlie\u00DFung. Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden, die ebenfalls auf Antrag vom Gericht durch einen gestaltenden Beschluss verf\u00FCgt werden kann. Die Aufhebung ist neben der Scheidung und dem Tod eines der Ehegatten der dritte Grund, durch den eine wirksam geschlossene Ehe enden kann. Die aufgehobene Ehe gilt trotz ihrer Anfechtbarkeit als rechtlich gewesen (existent) und ist von einer Nichtehe zu unterscheiden, bei der erst gar keine wirksame Ehe entstanden ist."@de . "Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verf\u00FCgte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschlie\u00DFung. Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden, die ebenfalls auf Antrag vom Gericht durch einen gestaltenden Beschluss verf\u00FCgt werden kann. Die Aufhebung ist neben der Scheidung und dem Tod eines der Ehegatten der dritte Grund, durch den eine wirksam geschlossene Ehe enden kann. Die aufgehobene Ehe gilt trotz ihrer Anfechtbarkeit als rechtlich gewesen (existent) und ist von einer Nichtehe zu unterscheiden, bei der erst gar keine wirksame Ehe entstanden ist."@de . . . . . "152844045"^^ . "Aufhebung (Ehe)"@de . . . . . . . "400907"^^ .