. "s"^^ . . . "Der Arbeitsunfall (andere Bezeichnungen: Betriebsunfall, Berufsunfall) ist neben der Berufskrankheit der zweite Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist abzugrenzen von den rein privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunf\u00E4llen ohne Bezug zu einer beruflichen T\u00E4tigkeit (versicherte T\u00E4tigkeit). Die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls ist weltweit in vielen Sozialversicherungssystemen gesetzlich geregelt. Insbesondere die Voraussetzungen f\u00FCr das Vorliegen eines Arbeitsunfalls, der Leistungsumfang sowie das medizinische System sind l\u00E4nderspezifisch unterschiedlich."@de . . . . . . . "4002794-6" . . . . . . . "156453813"^^ . . . . . "69118"^^ . . . . "Der Arbeitsunfall (andere Bezeichnungen: Betriebsunfall, Berufsunfall) ist neben der Berufskrankheit der zweite Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist abzugrenzen von den rein privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunf\u00E4llen ohne Bezug zu einer beruflichen T\u00E4tigkeit (versicherte T\u00E4tigkeit). Die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls ist weltweit in vielen Sozialversicherungssystemen gesetzlich geregelt. Insbesondere die Voraussetzungen f\u00FCr das Vorliegen eines Arbeitsunfalls, der Leistungsumfang sowie das medizinische System sind l\u00E4nderspezifisch unterschiedlich."@de . . "Arbeitsunfall"@de . .