. . . . "Arbeitsberechtigung"@de . . "145602415"^^ . . "Die Arbeitsberechtigung war in der DDR ein Nachweis \u00FCber die Bef\u00E4higung von Werkt\u00E4tigen zur Ausf\u00FChrung von Arbeiten, die nach den Rechtsvorschriften eine besondere Bef\u00E4higung erforderten (\u00A7 214 Arbeitsgesetzbuch (AGB)). Die Arbeiten, zu deren Ausf\u00FChrung eine Arbeitsberechtigung erforderlich war, waren in der Regel in Standards auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes, in den Arbeitsschutzanordnungen (ASAO) oder der Brandschutzanordnung (BAO) ausdr\u00FCcklich genannt. Es handelte sich um Arbeiten, die wegen der spezifischen Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren oder der Besonderheit der Arbeitsst\u00E4tten (z. B. Kranfahrer, Schwei\u00DFer) zus\u00E4tzliche Qualifikationsanforderungen im Gesundheits- und Arbeitsschutz erforderten. Der Betrieb durfte daher diese Arbeiten im Interesse sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen nur Werkt\u00E4tigen \u00FCbertragen, die eine entsprechende Arbeitsberechtigung besa\u00DFen. Er hatte dazu die erforderlichen Qualifikationsma\u00DFnahmen durchzuf\u00FChren gem\u00E4\u00DF \u00A7 13 ASVO (1) und in deren Ergebnis die Arbeitsberechtigung in Form eines schriftlichen Nachweises (Berechtigungsnachweis, -schein, -erlaubnis, -pass oder \u00C4hnliches) zu erteilen."@de . "Die Arbeitsberechtigung war in der DDR ein Nachweis \u00FCber die Bef\u00E4higung von Werkt\u00E4tigen zur Ausf\u00FChrung von Arbeiten, die nach den Rechtsvorschriften eine besondere Bef\u00E4higung erforderten (\u00A7 214 Arbeitsgesetzbuch (AGB))."@de . . "922218"^^ .