"Edition Europa Verlag" . . "Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt unter besonderer Ber\u00FCcksichtigung der Gr\u00FCnderrechte, Schriften zum Bankenrecht, Band 22"@de . "Rechtsf\u00E4hige Organisationseinheiten in der Verwaltungsstruktur Frankreichs, Deutschlands und der Europ\u00E4ischen Gemeinschaften"@de . "Conrad Elster, Lexis und Loening"^^ . "Bern"^^ . "1993"^^ . "Jena"^^ . "1994"^^ . . "Anstalt (Recht)"@de . "Ex jure Verlag" . . . "1998"^^ . "Dornbirn"^^ . "2003"^^ . . . . . "St\u00E4mpfli AG" . "2007"^^ . "Das Wesen menschlicher Verb\u00E4nde"@de . . "Der Andere Verlag" . "Katja Heuterkes"^^ . . . "Graziella Marok"^^ . "Die liechtensteinische privatrechtliche Anstalt"@de . "Nikolaus Voigt"^^ . . "1902"^^ . "Selbst\u00E4ndige \u00F6ffentlichrechtliche Anstalten und selbst\u00E4ndige \u00F6ffentlichrechtliche Stiftungen des F\u00FCrstentums Liechtenstein"@de . "4575161"^^ . . "150044127"^^ . "Vaduz"^^ . "1"^^ . . "Wissenschaftliche Buchgemeinschaft" . "1911"^^ . "978-3-901924-26-2" . . "Otto C. Meier"^^ . . "1970"^^ . "M\u00FCnster"^^ . "Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht"@de . . "\"Anstalten \u00F6ffentlichen Rechts in Liechtenstein\"Web:google books link"@de . . "1976"^^ . "Z\u00FCrich"^^ . "Gustav Fischer Verlag" . "Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung pers\u00F6nlicher und s\u00E4chlicher Mittel (Geb\u00E4ude und Personal) zur dauernden Erf\u00FCllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder. Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und K\u00F6rperschaften abgegrenzt werden: Stiftung stellen eine Verm\u00F6genswidmung mit Rechtspers\u00F6nlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. K\u00F6rperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschl\u00FCsse von Personen."@de . . "Die liechtensteinische privatrechtliche Anstalt im Todesfall des Gr\u00FCnders unter besonderer Ber\u00FCcksichtigung der deutsch-liechtensteinischen Rechtsbeziehungen"@de . "Hans Michael Riemer"^^ . "Lit Verlag" . "Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung pers\u00F6nlicher und s\u00E4chlicher Mittel (Geb\u00E4ude und Personal) zur dauernden Erf\u00FCllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder. Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und K\u00F6rperschaften abgegrenzt werden: Stiftung stellen eine Verm\u00F6genswidmung mit Rechtspers\u00F6nlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. K\u00F6rperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschl\u00FCsse von Personen."@de . . "Gaby Tamm"^^ . "Handw\u00F6rterbuch der Staatsrechtswissenschaften3"@de .