"Art. 3 VO vom 28. Juni 2016"^^ . "9510-01-27"^^ . . . . . "Die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) ist Bestandteil des deutschen Schifffahrtsrechts. Sie wird vom Bundesministerium f\u00FCr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassen und regelt Bedingungen, die Seeschiffe beim Anlaufen, Durchfahren und Auslaufen in die inneren Gew\u00E4sser bzw. aus den inneren Gew\u00E4sser der Bundesrepublik einhalten m\u00FCssen."@de . "Die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) ist Bestandteil des deutschen Schifffahrtsrechts. Sie wird vom Bundesministerium f\u00FCr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassen und regelt Bedingungen, die Seeschiffe beim Anlaufen, Durchfahren und Auslaufen in die inneren Gew\u00E4sser bzw. aus den inneren Gew\u00E4sser der Bundesrepublik einhalten m\u00FCssen."@de . "2004-02-28"^^ . . "2016-12-09"^^ . "5816991"^^ . "1994-08-23"^^ . . "Verordnung \u00FCber das Anlaufen der inneren Gew\u00E4sser der Bundesrepublik Deutschland aus Seegebieten seew\u00E4rts der Grenze des deutschen K\u00FCstenmeeres und das Auslaufen"^^ . "Anlaufbedingungsverordnung"^^ . . . . "AnlBV"^^ . . "157973869"^^ . "Anlaufbedingungsverordnung"@de . "\u00FCberw. 13. September 1995"^^ . . . "2004-02-18"^^ .