. . . "Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grunds\u00E4tzlicher Zust\u00E4ndigkeit der 16 einzelnen L\u00E4nder, Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer origin\u00E4ren eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschr\u00E4nkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ \u00FCberwiegt. Die einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene ist Deutsch. Bundesbeh\u00F6rden und Bundesgerichte in Deutschland kommunizieren in der Amtssprache Deutsch. Bundesgesetze und -erlasse sind in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Durch Unternormstellung (Ratifikation) des Rechts der Europ\u00E4ischen Union, weiteren internationalen Rechts und internationaler Vertr\u00E4ge k\u00F6nnen auch in Deutschland fremdsprachige Gesetze und Abmachungen Gesetzeskraft erlangen (siehe dazu Abschnitt \u201EGesetzessprachen innerhalb Deutschlands\u201C). Deutsch ist auch in allen L\u00E4ndern innerhalb Deutschlands Amtssprache; einzelne L\u00E4nder haben weitere Amtssprachen. Im Falle der Unternormstellung internationalen Rechts durch die (Bundes-)L\u00E4nder gilt Gleiches wie auf Bundesebene."@de . . "Amtssprachen innerhalb Deutschlands"@de . . . "5895971"^^ . . . . . . . "Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grunds\u00E4tzlicher Zust\u00E4ndigkeit der 16 einzelnen L\u00E4nder, Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer origin\u00E4ren eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschr\u00E4nkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ \u00FCberwiegt. Deutsch ist auch in allen L\u00E4ndern innerhalb Deutschlands Amtssprache; einzelne L\u00E4nder haben weitere Amtssprachen. Im Falle der Unternormstellung internationalen Rechts durch die (Bundes-)L\u00E4nder gilt Gleiches wie auf Bundesebene."@de . . "158362910"^^ .