. . . . . "153935190"^^ . "Die Immatrikulation im Alten Reichsritterstand oder auch Alten Reichsfreiherrenstand war eine Adelsanerkennung im Heiligen R\u00F6mischen Reich im 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Bezug auf die altadligen Ahnen des Immatrikulierten nahm. So wurde gleichzeitig die Abstammung vom alten Adel oder vom uralten Ritterstand anerkannt, auch wenn diese Adelsfamilien genau wie nobilierte B\u00FCrgerliche sp\u00E4ter als briefadelig galten."@de . . . "Alter Reichsritterstand"@de . . "8820834"^^ . . . . . "Die Immatrikulation im Alten Reichsritterstand oder auch Alten Reichsfreiherrenstand war eine Adelsanerkennung im Heiligen R\u00F6mischen Reich im 16., 17. und 18. Jahrhundert, die Bezug auf die altadligen Ahnen des Immatrikulierten nahm. So wurde gleichzeitig die Abstammung vom alten Adel oder vom uralten Ritterstand anerkannt, auch wenn diese Adelsfamilien genau wie nobilierte B\u00FCrgerliche sp\u00E4ter als briefadelig galten. Diese Form der Adelserhebung hatte ihren Ursprung in B\u00F6hmen und den habsburgischen bzw. \u00F6sterreichischen Erblanden, aber auch in M\u00E4hren, wo die Bezeichnung als \u201Ealter\u201C Ritter ebenfalls h\u00E4ufig vorkam. Franz von Meinders wurde 1682 in Wien in den Alten Reichsritterstand erhoben, was von brandenburgischer Seite best\u00E4tigt wurde. Im kaiserlichen Adels-Diplom wurde meistens das Pr\u00E4dikat Edle(r Herr) von Ort/Familienname vergeben, oft mit dem Vorrecht des privilegium denominandi.Teilweise wurden bei verdunkeltem Adel den Eltern und eventuell auch den Gro\u00DFeltern im Nachhinein auch nach dem Tode ein Adelspr\u00E4dikat gew\u00E4hrt. Es wurden in der Urkunde die ritterb\u00FCrtigen und edelfreien Vorfahren sowie deren \u00C4mter und Taten erw\u00E4hnt.Es gab aber keine einheitliche Form der Ernennung. Personen, die in den Alten Reichsritterstand erhoben wurden, mussten f\u00FCr \u00C4mter normalerweise keine gesonderte Ahnenprobe erbringen, die den Adel der Eltern, der Gro\u00DFeltern und in einigen F\u00E4llen auch der Urgro\u00DFeltern nachwies. Hierdurch war der Zugang, ohne ein Abwarten in die 3. Generation, zu den deutschen Ritterorden (z.b. Malteserorden, Johanniterorden) und in die Hof\u00E4mter von Stiften m\u00F6glich."@de . .