. . "EV_oieq_koQC"^^ . . "Aidesis"@de . "Aidesis (griechisch \u03B1\u1F34\u03B4\u03B5\u03C3\u03B9\u03C2; deutsch etwa: S\u00FChnegeld, Wergeld, Vers\u00F6hnung) war ein Rechtsinstitut des antiken griechischen, insbesondere des attischen Rechts. Es bezeichnet einen Rechtsakt, mit dem die Angeh\u00F6rigen eines Get\u00F6teten den T\u00E4ter nach Zahlung eines Bu\u00DFgelds von der Strafverfolgung freistellten. Die Verfolgung von T\u00F6tungsdelikten oblag nach athenischem Gesetz den Verwandten des Get\u00F6teten. Dessen Vater, Bruder, Sohn oder ersatzweise die Phratrie machte eine private Anklage anh\u00E4ngig."@de . "39"^^ . "vMkkbNf6juYC"^^ . "VibuX0OjSKUC"^^ . . . "51"^^ . "Aidesis (griechisch \u03B1\u1F34\u03B4\u03B5\u03C3\u03B9\u03C2; deutsch etwa: S\u00FChnegeld, Wergeld, Vers\u00F6hnung) war ein Rechtsinstitut des antiken griechischen, insbesondere des attischen Rechts. Es bezeichnet einen Rechtsakt, mit dem die Angeh\u00F6rigen eines Get\u00F6teten den T\u00E4ter nach Zahlung eines Bu\u00DFgelds von der Strafverfolgung freistellten. Die Verfolgung von T\u00F6tungsdelikten oblag nach athenischem Gesetz den Verwandten des Get\u00F6teten. Dessen Vater, Bruder, Sohn oder ersatzweise die Phratrie machte eine private Anklage anh\u00E4ngig. Jedoch war es den Verwandten des Toten als Strafverfolgern unter bestimmten Umst\u00E4nden erlaubt oder wurde sogar von ihnen erwartet, dem M\u00F6rder aidesis zu gew\u00E4hren. Sobald dies erfolgt war, war der M\u00F6rder immun gegen weitere Strafverfolgung. Die Neuregelung der Aidesis durch Drakon geh\u00F6rt zu dessen wichtigsten Reformen des attischen Strafrechts. Danach wurde unterschieden zwischen der vors\u00E4tzlichen (\u1F10\u03BA \u03C0\u03C1\u03BF\u03BD\u03BF\u03AF\u03B1\u03C2) und der unvors\u00E4tzlichen (fahrl\u00E4ssigen, \u1F00\u03B5\u03BA\u03BF\u03CD\u03C3\u03B9\u03BF\u03C2) T\u00F6tung \u2013 eine Unterscheidung, die dem attischen Recht bis dahin fremd war. W\u00E4hrend bei der vors\u00E4tzlichen T\u00F6tung aidesis nicht m\u00F6glich war, konnte der ohne Vorsatz T\u00F6tende in den Genuss der aidesis kommen. Waren die Verwandten hierzu nicht bereit, konnte der T\u00E4ter die Polis f\u00FCr einige Jahre verlassen und sich dadurch der Blutrache entziehen. Der vors\u00E4tzliche Mord wurde dagegen mit dem Tode, lebenslanger Verbannung und Einziehung des Verm\u00F6gens bestraft. In der Entwicklung des Strafrechts stellt die Regelung der Aidesis einen Schritt von der Blutrache und der Vergeltung als Privatstrafe hin zum Strafmonopol des Staates dar."@de . . . "148227681"^^ . "=Aidesis"^^ . "285"^^ . "Aidesis"^^ . . "6192972"^^ . . .